BAUELEMENTE MONTAGEN  KLUMP
Tel: 0177/2161750  Fax: 030/40696977
, Email: info@bauelemente-klump.de im Internet: www.bauelemente–klump.de

                Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Annahmebedingungen
Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur zu unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen werden ausdrücklich widersprochen. Ein Schweigen unsererseits auf mitübersandte Einkaufsbedingungen gilt nicht als Annahme solcher Bedingungen. Einkaufsbedingungen sind ausnahmsweise nur dann bindend, wenn wir dieses ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2. Angebote
Alle Angebote erfolgen freibleibend. Aufträge, Vereinbarungen und Erklärungen, auch diejenigen von Vertretern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Fa.Klump
3. Lieferzeiten
Eine Lieferzeit gilt, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart und gekennzeichnet, nur annähernd. Wird die Erbringung der von der Fa.Klump geschuldeten Leistung zwingend durch unvorsehbare und unverschuldete Umstände verzögert z.B. durch höhere Gewalt, Ausnahmezustände, Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen aller Art (insbesondere in den Zulieferfirmen), so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferzeit als auch ein vereinbarter Fixtermin um die Dauer der Verzögerung. Die Fa.Klump ist verpflichtet, den Käufer von der Verzögerung und ihrer voraussichtlichen Dauer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer kann im Falle einer erheblichen Verzögerung der Lieferzeit nur nach Setzung einer zeitlich angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Schadenseratzansprüche ist ausgeschlossen.
4. Lieferqualität
Die Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Handelsübliche Abweichungen, Gewicht und Farbe bleiben vorbehalten und geben keinen Grund zu Beanstandungen. Holz ist ein natürlicher Werkstoff. Unterschiede sind deshalb nicht vermeidbar. Für Furnier-, Farb- und Maserungsgleichheit kann daher keine Garantie übernommen werden. Natursteinplatten können in Farbe, Stärke und Bearbeitung nie ganz einheitlich geliefert werden. Abweichungen in dieser Hinsicht bis 10 % sind gestattet; auch dann, wenn die Lieferung nach vorgelegten Durchschnittsmustern zu geschehen hat. Mitteilungen über Gewichte und Frachtangaben durch Zulieferer sind für uns verbindlich.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Fa.Klump behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vor. Pfändungen seitens Dritter sind der Fa.Klump sofort anzuzeigen. Der Käufer ist befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Wird Eigentumsvorbehaltsware vom Käufer bzw. im Auftrage des Käufers weiter veräußert oder derart in das Grundstück eines Dritten einbaut, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstückes des Dritten ist, so gehen die aus Verkauf, Verarbeitung oder Einbau entstehenden Forderungen bis zur Höhe der Forderung der Fa.Klump auf diesen über. Der Käufer tritt in diesem Fall schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe der Forderung der Fa.Klump mit allen Nebenrechten an die Fa.Klump ab.

6. Montageleistungen
Die Montagearbeiten werden von uns oder von unseren Partnerfirmen (Erfüllungsgehilfen) ausgeführt. Die Montage kann erst erfolgen, wenn durch den Käufer die bauseitigen Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Durchführung der Montagearbeiten ist eine ungehinderte Montagemöglichkeit zu gewähren; insbesondere ist der Kunde verpflichtet, kostenlos Strom und gegebenenfalls Gerüste zur Verfügung zu stellen sowie die Montagetätigkeit behindernde Gegenstände zu entfernen. Erfüllt der Käufer diese Verpflichtung nicht, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die Berechnung der bei der Montage entstehender Mehrkosten erfolgt nach den bei uns jeweils gültigen Montagesätzen.
7. Beanstandungen, Mängelrügen und Haftung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen, wobei insbesondere sämtliche Waren vor dem Einbau geprüft werden müssen. Bei Transportschäden sowie Verlust von Teilen ist unverzüglich dieser Tatbestand aufzunehmen und der Fa.Klump schriftlich zu melden. Bei nicht rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Nach Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware können offensichtliche Mängel und Transportschäden nicht mehr geltend gemacht werden. Auf die Bedeutung des Unterlassens von Mängelanzeigen wird bei Beginn der Frist besonders hingewiesen.
8. Abwicklung bei Beanstandungen
Bei Geltendmachung von Mängeln sind wir berechtigt, die beanstandeten Gegenstände in Augenschein zu nehmen und eventuelle Mängel durch Nachbesserung oder insgesamt oder bezüglich einzelner Teile durch Ersatzlieferung zu beheben. Weitergehende Wandlungs- und Minderungsrechte sind ausgeschlossen. Dem Käufer wird im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung das recht auf Minderung bzw. Wandlung vorbehalten. Rücksendungen und Umtausch erfolgen erst bei schriftlicher Bestätigung unsererseits.. Bei der Geltendmachung von Mängeln hinsichtlich einzelner waren erfolgt die Abwicklung der übrigen Lieferung, als wenn keinerlei Mängel oder Beanstandungen erhoben worden seien. Nimmt der Käufer ohne unsere Zustimmung Nachbesserungsmaßnahmen vor, hat dies den Verlust aller Mängelansprüche gegen uns zur Folge, es sei denn, der Käufer weist nach, dass seine Nachbesserung nicht ursächlich war für den nun gerügten Mangel. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, die betrifft insbesondere Schadensersatzansprüche aus schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht, Schadensersatz aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und Schadensersatz für zugesicherte Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, wir oder unsrer Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt. Dieser teilweise Haftungsausschluß gilt auch für etwaige Mängelfolgeschäden.
9.Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind nach Übergabe der Ware und Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzüge fällig. Bei Waren, die wir für Sie bestellen sind 50% des Auftragswertes bei Bestellung - in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten – fällig, der Rest zum vereinbarten Liefertermin. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa.Klump
10. Rücktritt
Tritt der Käufer vom Vertrag ohne rechtfertigende Gründe zurück oder kann den Vertrag aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, so ist die Fa.Klump berechtigt, unbeschadet des Nachweises eines höheren ihr entstandenen Schadens einen Betrag von 10 % der  Nettoauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigen Schadens vorbehalten.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Berlin.
12. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten oder den in § 38 Abs. 1 ZPO genannten Personen ist Berlin.


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